Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studio Hörsaal

Der Auftrageber wird nachfolgend Vertragspartner, Studio Hörsaal Dienstleister genannt.

§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Dienstleister erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Annahme der Leistung gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Dienstleister und dem anderen Vertragspartner getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen. Sollten sich im Vertragsverlauf Änderungen ergeben, die das Projektergebnis beeinflussen, so wird der Auftraggeber davon sofort in Kenntnis gesetzen. Der Ansprechpartner des Auftraggebers entscheidet in Abstimmung mit dem Projektleiter des Auftragnehmers daraufhin das weitere Vorgehen. Änderungen gleich welcher Art, die das Projektergebnis beeinflussen oder eine Änderung der vertraglichen Basis bzw. der Spezifikation darstellen, bedürfen der Schriftform.

§2 Vertragsschluss
In Werbeanzeigen oder Werbematerialien enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An ausgearbeitete Angebote hält sich der Dienstleister vier Wochen gebunden. Aufträge bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Dienstleisters. Leistungsdaten jeglicher Art sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§3 Preise
Maßgeblich sind die in den Verträgen des Dienstleisters genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4 Liefer- und Leistungszeit
Liefer- und Leistungstermine, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Dienstleisters setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des anderen Vertragsteil voraus. Sollten die Voraussetzungen nur teilweise bzw. verzögert erfüllt werden, verlängert bzw. verschiebt sich der Zeitraum der Leistungserbringung entsprechend. Kommt der andere Vertragsteil in Annahmeverzug, so ist der Dienstleister berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen. Im Falle der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Vertragserfüllung durch den anderen Vertragsteil wird der volle Rechnungsbetrag fällig.

§5 Lieferung der Arbeitsergebnisse
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Dokumente in elektronischer Form auf erstellter CD-Rom in deutscher Sprache in einem üblichen Dateiformat. Wird vertraglich Lieferung durch Versand vereinbart, so verpflichtet sich der Dienstleister die Sendung ausreichend durch geeignetes Verpackungsmaterial zu schützen und so keine weiteren Absprachen vorliegen ein geeignetes Transportunternehmen zu beauftragen, wobei die Kosten sowie das Risiko des Transportes vom Auftraggeber zu tragen sind.

§6 Anfängliche objektive Unmöglichkeit der Leistung
Der Vertragspartner des Dienstleisters übernimmt die Garantie, dass die von seiner Seite zu erbringenden Leistungen bei Vertragsschluss objektiv möglich sind. Für den Fall der anfänglichen objektiven Unmöglichkeit der Leistung wird dem Dienstleister ein Nichterfüllungsschaden zugebilligt.

§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Dienstleister aus jedem Rechtsgrund gegen den anderen Vertragspartner zustehen, behält sich der Dienstleister das Eigentum inklusive sämtlicher Rechte an den gelieferten Waren (Kompositionen, Texte, Notationen, Arrangements, Midi- und Audiomaterial) vor. Der Vertragspartner darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

§8 Eigentum an Konzepten, Plänen, Entwürfen
Soweit nicht anders vereinbart, bleiben Konzepte, Pläne und Entwürfe , die der Dienstleister für einen Auftraggeber erstellt, im Eigentum des Dienstleisters. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet diese ohne die vorherige Einwilligung des Dienstleisters für seine Zwecke zu benutzen.

§9 Mitwirkung
Für eine termingerechte und den Kundenanforderungen entsprechende Erfüllung der Leistungen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber erforderlich:
- in der Einhaltung vereinbarter Termine,
- bei der Festlegung der Anforderungen (Spezifikation),
- bei der Bereitstellung benötigter Informationen und Dokumente,
- bei der Definition von Abnahmekriterien und -verfahren,
- Reviews und Abnahmen durchführen.
Für diese Tätigkeiten anfallende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, oder dieser nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen, so werden entsprechende Aufgaben soweit Möglich durch den Dienstleister wahrgenommen. Die Kosten für diese Tätigkeit sind vom Auftraggeber zu tragen.
Verzögerungen, die auf unzureichende Mitarbeit des Auftraggebers bei der Definition, der Abnahme oder Aufnahme beruhen ziehen Verzögerungen des Abgabetermins nach sich.

§10 Änderungen durch den Kunden
Sollten sich im Vertragsverlauf Änderungen ergeben, die das Projektergebnis beeinflussen, so ist der DienstleisterR davon sofort in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer entscheidet in Abstimmung mit dem vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner daraufhin das weitere Vorgehen.
Sollte sich durch die geforderte Änderung ein erhöhter Aufwand der Realisierung ergeben oder bereits erbrachte Teilleistungen unbrauchbar werden, so hat der Kunde den erforderlichen Mehraufwand zu tragen.

§11 Unterbeauftragung
Der Dienstleister behält sich das Recht vor Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Auswahl und Überwachung dieser obliegt dem Dienstleister.

§12 Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt nach Abnahme der Leistungen und ist durch den Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Soweit nicht anders vereinbart, sind 50% des Rechnungsbetrages des Dienstleisters bei Angebotsanahmne oder der Vertragsausführung ohne Abzug zu entrichten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Dienstleister über den Betrag verfügen kann.
Falls nach Fälligkeit der Leistung des Vertragspartners der Dienstleister zu einer Zahlungsaufforderung gezwungen ist, werden Mahngebühren in Höhe 3.- Euro pro Vorgang erhoben.

§13 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus dem Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Dienstleister, als auch gegen seine Mitarbeiter ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, die den anderen Vertragsteil gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.

§14 Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und des anderen Vertragsteil gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für alle die sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Wiesbaden ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsverbindungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.




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Verantwortlicher:
axel schrepfer


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